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   BFH, 29.11.2005 - X B 74/05   

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https://dejure.org/2005,15213
BFH, 29.11.2005 - X B 74/05 (https://dejure.org/2005,15213)
BFH, Entscheidung vom 29.11.2005 - X B 74/05 (https://dejure.org/2005,15213)
BFH, Entscheidung vom 29. November 2005 - X B 74/05 (https://dejure.org/2005,15213)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § ... 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Satz 4 d; ; EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 8; ; EStDV § 55 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Kein neuer Rentenbeginn bei zeitlicher Aufeinanderfolge mehrerer Renten auf Zeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 17.10.2001 - III B 65/01

    Beschwerde - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgrund -

    Auszug aus BFH, 29.11.2005 - X B 74/05
    e) Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass, wenn eine Rechtsfrage ausgelaufenes Recht betrifft, sie im Regelfall nicht mehr klärungsbedürftig ist (z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. Oktober 2001 III B 65/01, BFH/NV 2002, 217, und vom 21. November 2003 III B 67/03, BFH/NV 2004, 336; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 35, m.w.N.).
  • BFH, 08.03.1989 - X R 16/85

    1. Sog. große Witwen-/Witwerrente als lebenslängliche Leibrente - 2. Zu den

    Auszug aus BFH, 29.11.2005 - X B 74/05
    Auch das systembedingte Ansteigen des Ertragsanteils je nach Laufzeit der Rente (vgl. hierzu Senatsurteil vom 8. März 1989 X R 16/85, BFHE 156, 432, BStBl II 1989, 551) wird durch den Vortrag des Klägers nicht in Frage gestellt.
  • BFH, 05.09.2001 - X R 40/98

    Ertragsanteil einer Invalidenrente nach DDR-Recht

    Auszug aus BFH, 29.11.2005 - X B 74/05
    Dies entspricht der Rechtsprechung des BFH, auf die sich das FG bezogen hat (vgl. BFH-Urteile vom 7. Dezember 1966 VI 269/65, BFHE 94, 339, BStBl II 1969, 156, 157; vom 22. Januar 1991 X R 97/89, BFHE 164, 304, BStBl II 1991, 686; vom 5. September 2001 X R 40/98, BFHE 196, 286, BStBl II 2002, 6, unter II.1.; vom 10. Juli 2002 X R 46/01, BFHE 199, 541, BStBl II 2003, 391, unter II.2.; vgl. ferner BFH-Urteil vom 9. Februar 2005 X R 17/04, BFH/NV 2005, 1259).
  • BFH, 09.02.2005 - X R 11/02

    Private Berufsunfähigkeitsrente - abgekürzte Leibrente

    Auszug aus BFH, 29.11.2005 - X B 74/05
    Die von ihm vorgetragenen Lebensumstände, die eine Beendigung der Erwerbsunfähigkeitsrente vor Erreichen der Altersgrenze als --eher theoretisch-- denkbar erscheinen lassen, sind ebenso unerheblich wie der Vorbehalt des Versicherungsträgers, in bestimmten Zeitabständen eine ärztliche Untersuchung verlangen zu können (vgl. Senatsurteil vom 9. Februar 2005 X R 11/02, BFH/NV 2005, 1053).
  • BFH, 21.11.2003 - III B 67/03

    Grundsätzliche Bedeutung: auslaufendes Recht; Berücksichtigung

    Auszug aus BFH, 29.11.2005 - X B 74/05
    e) Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass, wenn eine Rechtsfrage ausgelaufenes Recht betrifft, sie im Regelfall nicht mehr klärungsbedürftig ist (z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. Oktober 2001 III B 65/01, BFH/NV 2002, 217, und vom 21. November 2003 III B 67/03, BFH/NV 2004, 336; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 35, m.w.N.).
  • BFH, 15.09.2004 - X B 174/03

    Keine Sicherung einer einheitlichen Rspr. bei ausgelaufenes Recht betreffende

    Auszug aus BFH, 29.11.2005 - X B 74/05
    Entsprechendes gilt für den Zulassungsgrund der Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 19. Dezember 2002 V B 61/02, BFH/NV 2003, 638; vom 15. September 2004 X B 174/03, juris Nr: STRE200451216).
  • BFH, 22.01.1991 - X R 56/90

    Vorgezogenes Knappschaftsruhegeld als lebenslängliche Leibrente

    Auszug aus BFH, 29.11.2005 - X B 74/05
    Hiervon ausgehend hat der Senat mit Urteil vom 22. Januar 1991 X R 56/90 (BFHE 164, 300, BStBl II 1991, 688) entschieden, dass die "voraussichtliche Dauer des Rentenbezugs" im Rechtssinne nicht allein dadurch abgekürzt wird, dass das vorzeitige oder flexible Altersruhegeld bei Aufnahme einer den zulässigen Rahmen übersteigenden Beschäftigung wegfallen kann, oder dass der Rentenbezieher erklärt, ein Fortfall der Rente erscheine möglich (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2005, 1259).
  • BFH, 19.12.2002 - V B 61/02

    USt - Veräußerung einer Zahnarztpraxis mit Labor vor 1994

  • BFH, 07.12.1966 - VI 269/65

    Einkommensteuerliche Ermittlung eines Ertragsanteils der Rente

  • BFH, 04.12.2012 - X B 151/11

    Verfassungsgemäße Ertragsanteilsbesteuerung einer privaten

    Damit legte der Senat in seinen Entscheidungen eine Berufsunfähigkeitsrente mit einer (voraussichtlichen) Laufzeit der Besteuerung zugrunde, die (vorbehaltlich der Spalten 2 und 3 der Tabelle zu § 55 Abs. 2 EStDV a.F.) mit der Entstehung des Rentenanspruchs --d.h. dem Eintritt des Versicherungsfalles, also der Berufsunfähigkeit-- beginnt und die mit Ablauf der Berufsunfähigkeitsrentenzahlungen --regelmäßig aufgrund des Beginns der Zahlungen der Altersrente-- endet (vgl. dazu die auch vom Beklagten und Beschwerdegegner --Finanzamt [FA]-- zitierten Senatsurteile vom 9. Februar 2005 X R 11/02, BFH/NV 2005, 1053, sowie X R 17/04, BFH/NV 2005, 1259, und den Senatsbeschluss vom 29. November 2005 X B 74/05, nicht veröffentlicht, juris).
  • BFH, 08.08.2007 - X B 26/07

    Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Anforderungen an die

    Ein Allgemeininteresse an einer Entscheidung des Revisionsgerichts wird aber nicht kraft Gesetzes unwiderlegbar vermutet; eine Ausnahme kommt in Betracht, wenn die entschiedene Rechtsfrage nur noch für sehr wenige Fälle von Bedeutung ist, weil sie ausgelaufenes Recht betrifft (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Juni 2006 I B 142/05, BFH/NV 2006, 1692; vgl. ferner auch Senatsbeschlüsse X B 174/03, und vom 29. November 2005 X B 74/05, juris).
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